Beratung & Kosten

 

 

Beratung

 

Haben Sie die Vermutung oder sind sich sicher, dass Ihr Geld „in die falschen Hände“ geraten ist?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Absolut vertraulich und persönlich nehmen wir uns Ihres Anliegens an. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie gern eine E-Mail an info@RA-Radloff.de senden.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück, stimmen uns mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und klären Kostenfragen mit Ihnen vorab. Wir wollen, dass Sie bestmöglich einschätzen können, wie groß die Chancen sind, mit professioneller Unterstützung Ihr Recht zu behalten. Stellt sich die Klärung von Chancen und Risiken der Rechtsberatung als sehr aufwändig heraus, informieren wir Sie vorab.

Letztlich entscheiden Sie, ob wir für eine Erstberatungsgebühr Ihr Problem anprüfen sollen.

 

 

Kosten

 

Unsere Vergütung und anfallende Gebühren
Unsere anwaltliche Tätigkeit ist eine Dienstleistung, die entgeltpflichtig ist. Die Vergütung sowie anfallende Gebühren für unsere anwaltliche Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind gesetzlich in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In einigen Fällen schlagen wir Ihnen Honorarvereinbarungen vor. Seit dem 01.07.2008 ist auch nach deutschem Recht unter bestimmten Bedingungen der Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung zulässig. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage mit, ob dies in Ihrem speziellen Fall möglich ist.  

Kostenrahmen und Kostensicherheit
Auf Wunsch erhalten Sie jederzeit in einem Erstberatungsgespräch und auch nach Übertragung eines Mandats einen Überblick über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten. Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung ist auch eine wirtschaftliche Betrachtung der Angelegenheit aus Ihrer Sicht für uns selbstverständlich. Sowohl das Prozessrisiko als auch die zu erwartenden Kosten und Gebühren zeigen wir Ihnen auf.

Erstberatung
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung betragen abhängig vom Gegenstandswert für Verbraucher maximal € 190,00 zuzüglich MwSt. Im Falle einer späteren Übertragung eines Mandates werden die Kosten der Erstberatung angerechnet.

Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und Kostenübernahme 
Der Umfang einer Kostenübernahme hängt von den Bedingungen Ihres speziellen Versicherungsvertrages ab. Abhängig vom Umfang des Vertrages und Datum des Vertragsschlusses mit Ihrer Rechtsschutzversicherung entscheidet diese über die Abgabe von Deckungsschutz. Im allgemeinen sind weite Teile der unter Umständen entstehenden anwaltlichen Vergütung und Gebühren abgedeckt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Versicherer die Vergütung eines Rechtsanwaltes oder die Kosten eines Rechtsstreites übernimmt, stellen wir auf Wunsch gerne für Sie die Deckungsanfrage und führen die Korrespondenz bei auftretenden Fragen. Unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit allen in Deutschland tätigen Rechtsschutzversicherern erlaubt uns eine schnelle und präzise Anfrage um Kostenübernahme. Bitte beachten Sie, dass die Anfrage bei einer Rechtsschutzversicherung ebenfalls eine entgeltpflichtige Tätigkeit ist.

Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und Freiheit der Wahl Ihres Rechtsanwaltes 
Ihnen steht grundsätzlich das Recht auf freie Anwaltswahl zu. Dies gilt auch, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Mitunter schlagen Rechtsschutzversicherungen eigene Vertragsanwälte vor. Diese Vorschläge sind jedoch nur Empfehlungen und sind vom Deckungsschutz unabhängig. Sie entscheiden jedoch, welchem Rechtsanwalt Sie Ihr Vertrauen schenken.

Kostenübernahme durch Prozesskostenhilfe
Das deutsche Recht eröffnet unter bestimmten Umständen die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe. Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen können, kann ein entsprechender Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt werden. Der Antrag hat aber nur Erfolg, wenn der von Ihnen beabsichtigte Prozess oder Ihre Verteidigung gegen gegnerische Ansprüche Aussicht auf Erfolg hat und die Prozessführung nicht mutwillig ist. Wir klären mit Ihnen, ob ein Antrag in Ihrem speziellen Fall sinnvoll ist. Bei der Stellung des Antrages und der Bestimmung der erforderlichen Nachweise helfen wir Ihnen selbstverständlich.